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2. Bergungsgruppe

Aufgaben:

Die 2. Bergungsgruppe (B 2) rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Gefahrenlagen. Sie führt Sicherungsarbeiten in Schadenstellen durch, leistet leichte Räumarbeiten und richtet Wege und Übergänge her. Die 2. Bergungsgruppen unterstützen technisch und personell die Bergungs- und Fachgruppen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Aufgaben der 2. Bergungsgruppe im einzelnen:

Die 2. Bergungsgruppe (B 2)
  • erkundet Schadenlagen
  • dringt durch Überwinden oder Wegräumen von Hindernissen zu Schadenstellen vor
  • die B 2 Typ B führt schwere Bergungsarbeiten mit Hochleistungsgeräten durch
  • ortet Verschüttete und Eingeschlossene
  • rettet Verschüttete und Eingeschlossene und leistet dabei "Erste Hilfe"
  • unterstützt technisch andere Bergungs- und Fachgruppen
  • transportiert Verletzte aus Gefahrenbereichen
  • führt technische Sicherungsarbeiten durch und legt ggf. einsturzgefährdete Bauwerksteile nieder
  • rettet Tiere und birgt Sachwerte und transportiert diese aus Gefahrenbereichen
  • birgt Leichen und Kadaver
  • bekämpft im Rahmen von Rettungs-/Bergungsmaßnahmen besondere Gefahren (z.B. Wasser, Entstehungsbrände etc.)
  • leuchtet Schadenstellen aus
  • baut behelfsmäszlig;ige Stege und kleine Brücken
  • rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Wassergefahren
  • leistet Arbeiten bei Uferbefestigungen, Damm- und Deichsicherung
  • beräumt Schadenstellen zur Beseitigung anhaltender Störungen
  • versorgt andere Bergungs- und Fachgruppen mit zusätzlicher elektrischer Energie

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Einsatztaktik

Die 2. Bergungsgruppe (B 2) ist neben einer - der Ausstattung der 1. BGr weitgehend ähnlichen Grundausstattung - mit zusätzlichen, alternativen oder leistungsfähigeren Geräten ausgerüstet. Insbesondere Geräte zur Erzeugung von elektrischer Energie und entsprechend zugehörige Arbeitsgeräte.
Zur Erfüllung von schweren Bergungsaufgaben wird in jedem Geschäftsführerbereich (GFB) mindestens einmal eine 2. Bergungsgruppe Typ B [B 2 (B)] disloziert, die zusätzlich mit hochleistungsfähigen Geräten zum Eindringen in Trümmer ausgestattet ist. Die B 2 ist technisches Bindeglied zu den verschiedenen Fachgruppen, von denen einige nur durch die technische Ausstattung der 2. Bergungsgruppe (insbes. durch Stromversorgung) ihre volle technische Leistungsf&aauml;higkeit erreichen.
Das Stromaggregat 50 kVA (abweichend 30 bis 50 kVA) ist zunächst für die Stromversorgung der elektrischen Einsatzgeräte der B 2 vorgesehen. Darüber hinaus für die Versorgung der Einsatzgeräte verschiedener Fachgruppen (z.B. Tauchpumpen, TWAA, etc.).
Insbesondere in Kombination mit der FGr Infrastruktur werden die neuen Stromerzeuger/ Netzersatzanlagen (NEA) zur zentralen Versorgung von Einsatzstellen/-Abschnitten mittels Baustellenverteiler und Leitungssystemen und zur Einspeisung in wichtige Anlagen bzw. Netzabschnitte eingesetzt.
Der Lichtmast mit vier beweglichen Flutlichtscheinwerfern (Hochleistungs-Metalldampf- Lampen) leuchtet unter Ergänzung durch Einzelscheinwerfer Schadenstellen großräumig aus.


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Schnittstellen

Für 1. und 2. Bergungsgruppe gelten gleichermaßen die Schnittstellen zu allen anderen Fachgruppen sowie zu Potentialen Dritter bei der Einsatzoption Personal- und Material- Unterstützung.

Taktisch- / technische Schnittstellen

  • Schnittstellen zu den Feuerwehren:
    • Erkundungs- und Lotsenaufgaben
    • Rettungsmaßnahmen von Menschen und Tieren
    • Bergung von Leichen, Kadavern und Sachwerten
    • technische Sicherungsmaßnahmen z.B. durch Abstützen und Aussteifen
    • Niederlegung von Gebäudeteilen
    • Unterstützung bei der Überwindung von Hindernissen
    • Sicherung und Absperrung der Einsatzstelle
    • Unterstützung durch Energieversorgung
    • Ausleuchtungsmaßnahmen
    • Mitwirkung bei der Bekämpfung von Bränden und Wasserförderung
    • Ortung von vermissten / verschütteten Personen

  • Schnittstellen zu Sanitäts- und Rettungsdiensten:
    • Ausleuchten von SAN-Plätzen allgemein
    • Energieversorgung
    • Sicherung und Absperrung der Einsatzstelle
    • Rettungsmaßnahmen
    • Vordringen zu Verletzten
    • Ortung von Verletzten
    • Leisten von Erster Hilfe
    • Ortung von vermissten / verschütteten Personen

  • Schnittstellen zu Polizei und BGS:
    • Beleuchtungsmaßnahmen
    • Energieversorgung
    • Sicherung und Absperrung der Einsatzstelle
    • Sicherungsmaßnahmen
    • Absperrmaßnahmen
    • Warnung der Bevölkerung (bei Evakuierung etc.)
    • Such- und Ortungsaufgaben
    • Bergung von Leichen, Kadavern und Sachwerten
    • Erkundungs- und Lotsenaufgaben

  • Schnittstellen zu Versorgungs- / Entsorgungsunternehmen:
    • Beleuchtungsmaßnahmen
    • technische Sicherungsarbeiten
    • Unterstützung bei der Überwindung von Hindernissen

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