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Flaggen und geschlossener Verband


Flaggen

Blaue Flagge
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Blaue Flagge

Erstes bis vorletztes Fahrzeug
 
Grüne Flagge
(61.3 KB)

Grüne Flagge

Letztes Fahrzeug
 
Gelbe Flagge
(63.3 KB)

Gelbe Flagge

Fahrzeug mit einen technischem Defekt
 
Rote Flagge
(62.6 KB)

Rote Flagge

Ziehendes / Abschleppendes Fahrzeug

Geschlossener Verband

Der geschlossene Verband (drei oder mehr Fahrzeuge) gilt im Rahmen der StVO als ein Verkehrsteilnehmer. Dies hat zum Beispiel zur Folge, dass, wenn das Führungsfahrzeug in eine bevorrechtigte Straße eingebogen ist, sämtliche anderen Fahrzeuge des Verbandes nachfolgen dürfen, auch wenn eine etwa vorhandene Lichtzeichenanlage zwischenzeitlich auf "Rot" geschaltet hat oder sich auf der Vorfahrtsberechtigten Straße andere Verkehrsteilnehmer nähern.

Zur Verdeutlichung der Inanspruchnahme von Verbandsrechten gem. § 27 StVO gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern hat nur das erste und letzte Fahrzeug des geschlossenen Verbandes die blaue Rundumkennleuchte in Betrieb.
Überquert der Verband eine Kreuzung / Einmündung, so sollten diejenigen Fahrzeuge, welche in den Kreuzungsbereich einfahren, ebenfalls die blaue Rundumkennleuchte einschalten.
Zur zusätzlichen Warnung und Sicherung anderer Verkehrsteilnehmer kann der Marschführer den Einsatz der blauen Rundumkennleuchte ohne Einsatzhorn für alle Fahrzeuge anordnen, sofern es die Verkehrslage geboten erscheinen läßt.

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